Das BFSG ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es verpflichtet bestimmte Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zu barrierefreien Angeboten.
Es gilt für die genannten Dienstleistungen, wenn sie nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden. Dazu zählen Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa ein Onlineshop mit Bestellmöglichkeit.
Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat.
Was heißt das für Sie?
Ob das Gesetz für Ihre Website gilt, hängt von Ihrem Angebot und Ihrer Unternehmensgröße ab. Das ist eine Rechtsfrage, die ich nicht beantworte. Im Zweifel klärt das eine Rechtsberatung.