„Nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimaneutral“, „ressourcenschonend“ – solche Begriffe stehen auf sehr vielen deutschen Firmenwebsites. Ab dem 27. September 2026 gelten dafür neue gesetzliche Vorgaben. Wer sie nicht kennt, riskiert eine Abmahnung.
Hintergrund
EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“, die Richtlinie (EU) 2024/825. Sie soll Greenwashing in der Werbung EU-weit einheitlicher fassen und ändert dafür zwei bestehende EU-Regelwerke zu unlauteren Geschäftspraktiken und Verbraucherrechten. Deutschland setzt sie über das Dritte Gesetz zur Änderung des UWG um. Die neuen Regeln gelten ab dem 27. September 2026 – ohne Übergangsfrist und unabhängig von der Unternehmensgröße.
Was sich zum Stichtag ändert
Bislang musste bei einer strittigen Umweltaussage im Einzelfall geprüft werden, ob sie tatsächlich täuscht. Ab dem Stichtag gilt eine neue „schwarze Liste“: Bestimmte Praktiken sind unabhängig vom Einzelfall unzulässig, etwa eine allgemeine Umweltaussage ohne nachgewiesene Umweltleistung, ein Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung, eine Zukunftsaussage ohne konkreten Umsetzungsplan oder Werbung mit einem Vorteil, der ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist. Für Klimaneutralitäts- und Kompensationsaussagen gelten zusätzlich verschärfte Nachweispflichten.
Was die Richtlinie bewirken soll
Kundinnen und Kunden sollen Umweltaussagen einordnen und vergleichen können, statt sich auf vage Formulierungen zu verlassen. Zugleich sollen Unternehmen, die tatsächlich in nachweisbare Nachhaltigkeit investieren, nicht von Mitbewerbern überboten werden, die dieselben Begriffe ohne Beleg verwenden. Im Kern verschiebt die Richtlinie die Beweislast auf das werbende Unternehmen.
Auswirkungen auf Webseiten
Betroffen ist nicht nur der Fließtext, sondern auch Bilder, Grafiken und Siegel. Geprüft wird der gesamte Zusammenhang: die Aussage, die Seite, das beworbene Produkt oder Unternehmen und die vorhandenen Nachweise. Eine Erläuterung muss dabei auf derselben Seite stehen wie die Aussage selbst – ein Link oder QR-Code auf eine separate Zertifikate-Unterseite reicht nach herrschender Auslegung nicht aus. Und ein Teilaspekt, etwa eine recycelte Komponente, darf nicht auf das ganze Produkt oder Unternehmen übertragen werden.
Wie hoch ist das Abmahnrisiko?
Abmahnen können Mitbewerber, die Wettbewerbszentrale und qualifizierte Verbraucherverbände. Eine pauschale Wahrscheinlichkeit lässt sich nicht seriös beziffern, sie hängt von Branche, Sichtbarkeit und Formulierung ab. Ernst nehmen sollte man das Risiko trotzdem: Umweltwerbung ist seit Jahren ein Schwerpunkt der Wettbewerbszentrale, und die neue schwarze Liste erleichtert die Nachweisführung, weil eine konkrete Täuschung nicht mehr belegt werden muss.
Richtungsweisend war bereits vor der EmpCo-Umsetzung ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024 zur Werbung mit „klimaneutral“: Wie die Klimaneutralität erreicht wird, muss direkt in der Werbung selbst erklärt werden, nicht nur auf einer verlinkten Seite. Gerichte legen also schon nach bisherigem Recht strenge Maßstäbe an Umweltaussagen an. EmpCo macht diese Linie zum gesetzlichen Regelfall.
Was der EmpCo-Check leistet
Für Unternehmen mit Kundenkontakt zu Privatpersonen biete ich den EmpCo-Check an: eine dokumentierte Vorprüfung der Website auf mögliche Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Der Check erfasst die vereinbarten Seiten und verlinkten eigenen Dokumente und liefert dafür eine PDF-Übersicht mit den wichtigsten Themen sowie eine Excel-Arbeitsliste mit jeder Fundstelle, dem benötigten Nachweis und Platz für die Entscheidung. Je nach Bedarf reicht das Angebot von der reinen Selbstumsetzung bis zur vollständigen technischen Umsetzung mit abschließendem Vergleichslauf.
Der EmpCo-Check ist eine technische und redaktionelle Hilfestellung, keine Rechtsberatung und keine Rechtsfreigabe. Ob ein Nachweis im konkreten Fall ausreicht, kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt verbindlich beurteilen – dieser Schritt bleibt nach dem Check empfehlenswert.
Wenn Ihre Website sich an Privatkunden richtet und Sie wissen möchten, wo Sie stehen, sprechen Sie mich an.